07 Jun, 2023

4. Alternativen Kieselgur – Filtration 4.2 Perlit

07 Jun, 2023

Die Anschwemmfiltration ist ein Verfahren, das in verschiedenen Industriezweigen zur Klärung von Flüssigkeiten eingesetzt wird. Dabei wird ein Filtermedium verwendet, um Verunreinigungen aus Flüssigkeit ader auch aus Gas zu entfernen. Bei der Anschwemmfiltration können verschiedene Filtermaterialien verwendet werden, alternativ zur Kieselgur ist auch speziell aufbereitetes Perlit als Filterhilfsmittel einsetzbar.

Die Anschwemmfiltration mit Perlit hat einige Vorteile gegenüber der Anschwemmfiltration mit Kieselgur:

  1. Filtrationsleistung: Perlit weist eine hohe Filtrationsleistung auf. Es kann vergleichbar mit Kieselgur feine Partikel effizient abscheiden. Die erreichbare Klärschärfe is mit der von Kieselgur vergleichbar.
  2. Volumen und Gewicht: Perlit hat eine höhere Porosität als Kieselgur, dies bedeutet, dass weniger Material für die gleiche Filtrationsleistung benötigt wird. Dadurch verringert sich das Volumen und Gewicht des Filtermediums, was sowohl bei der Handhabung als auch bei den Kosten erhebliche Vorteile mit sich bringt. Die Nassdichte von Perlit ist im Verhältnis zu Kieselgur ca. 20 % geringer.
  3. Die wesentlichen Abbaugebiete für Kieselgur die den hohen westlichen industrie Standards gerecht werden liegen in erster Linie im westen der USA. Im Gegensatz zu Kieselgur wird Perlit in Europa abgebaut und verarbeitet. Die hier geltenden Umweltauflagen führen zu einer deutlich höheren Energieeffizienz. Darüber hinaus fallen bei Perlit die Seefrachten aus den USA weg. Ein deutlicher Beitrag zur Ressourcen-Schonung.
  4. Arbeitsschutz: Perlit ist frei von lungengängigen krisallienen Kieselsäuren. Die Directive 2004/37/EC fordert von Arbeitgebern in Kapitel 2 Artiel 4 folgendes: 30.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 158/
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    58
    KAPITEL II
    PFLICHTEN DER ARBEITGEBER
    Artikel 4
    Verringerung und Ersatz
    1. Der Arbeitgeber verringert die Verwendung eines Karzinogens oder Mutagens am Arbeits-
    platz, insbesondere indem er es, soweit dies technisch möglich ist, durch Stoffe, Zuberei-
    tungen oder Verfahren ersetzt, die bei ihrer Verwendung bzw. Anwendung nicht oder
    weniger gefährlich für die Gesundheit und gegebenenfalls für die Sicherheit der Arbeit-
    nehmer sind.
    2. Der Arbeitgeber teilt der zuständigen Behörde auf Anforderung das Ergebnis seiner Unter-
    suchungen mit.
    Artikel 5
    Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung einer Exposition
    1. Ergibt sich aus den Ergebnissen der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Bewertung ein
    Risiko für die Sicherheit oder die Gesundheit der Arbeitnehmer, so muss die Exposition
    der Arbeitnehmer vermieden werden.
    2. Ist die Substitution des Karzinogens oder Mutagens durch Stoffe, Zubereitungen oder
    Verfahren, die bei ihrer Verwendung bzw. Anwendung nicht oder weniger gefährlich für
    die Sicherheit und Gesundheit sind, technisch nicht möglich, so sorgt der Arbeitgeber
    dafür, dass die Herstellung und die Verwendung des Karzinogens oder Mutagens, soweit
    technisch möglich, in einem geschlossenen System stattfinden.

Sie können uns gern auf dieses sensible Thema ansprechen wir helfen Ihnen gerne den aus den oben genannten Anforderung hervorgehenden Pflichten von Arbeitgebern nach zu kommen.

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